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AGB von Photodesign Perl (zum Download)
Stand Januar 2022
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions-
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2. Produktionsaufträge
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen, Datenmaterial, sowie Hard-
Sollte er entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
2.4. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.5. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Leistungen ohne vorherige schriftliche Bestätigung anzubieten. Der Vertrag kommt in solchen Fällen durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Als Entgegennahme der vereinbarten Leistung gilt insbesondere die Entgegennahme eines Datenträgers, der Daten (Webseiten, Multimediaprodukte, Grafiken, Layouts, Fotos etc.) enthält. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.
2.6. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Mängel sind stets vom Auftragnehmer zu beseitigen. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
3. Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-
3.2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden-
3.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt ( z. Bsp. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers ( insbesondere die nicht rechtzeitige Mitwirkung) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3.4. Kommt aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, ein bereits erteilter Auftrag nicht zustande, so ist dieser berechtigt bis 24 Std. vor Auftragsbeginn ein Ausfallhonorar von 50%, danach das volle vereinbarte Honorar zu berechnen. Falls zudem in Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bereits Ausgaben getätigt wurden, so hat der Auftraggeber diese in voller Höhe zu erstatten. Evtl. anfallende Stornogebühren (z.B. bei Modellverträgen) hat allein der Auftraggeber zu übernehmen.
3.5. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3.6. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Film-
3.7. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout-
3.8. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
3.9. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Er-
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber gelten zu machen.
3.10. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
3.11. Soweit nicht anders vereinbart, sind einfache Portokosten innerhalb Deutschlands in den angebotenen Preisen enthalten. Ab dem 25.Kilometer Fahrweg werden 0,50 Cent/km berechnet.
3.12. Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
4. Anforderung von Archivbildern
4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und
Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb
der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.
4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.
4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor -
4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebühr von 1,25 € pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
5. Nutzungsrechte, Urheberrecht
5.1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, welches erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung aller Nebenkosten gültig wird.
5.2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusiv-
5.3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-
usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
5.4. Jede über Ziffer 5. 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produkt begleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, -
5.5. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
5.6. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Der Auftragnehmer darf ferner erbrachte Leistungen zu Demonstrationszwecken wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Ausgenommen sind Akt und Dessous -
5.7. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.8. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
6. Digitale Bildverarbeitung
6.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-
6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
7. Schutzrechte Dritter
7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder
die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
7.2 Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten aus schließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und von 200,00 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadens-
8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes -
8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
9. Bildsprache
Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache des Auftragnehmers bekannt (Verfremdung, Teilcolorierung usw.) Wünscht der Auftraggeber während der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
10. Sonstiges
10.1. Für die Dauer von 1 Jahr, ab dem Fototermin, bewahrt der Auftragnehmer die Negative auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.
10.2. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
11. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
12. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
12.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.
12.4. Photodesign Perl behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die
geänderten AGB treten nicht während eines laufenden Vertrages in Kraft.
13. Streitbeilegung
Unter folgendem Link finden Sie Hilfe zur Streitbeilegung für Verbraucher
http://ec.europa.eu/consumers/odr
an der ich jedoch nicht verpflichtet bin, daran teilzunehmen.